Unterstützung unserer Arbeit

Spenden und Zustiftungen

 

Für unser Tun in der Hospiz-Arbeit, bei der Durchführung des Augustinus-Forums und bei der Unterstützung der Gesundheitsstationen in Burundi sind wir auf Spenden und Zustiftungen angewiesen. In der Nachfolge der 150-jährigen karitativen Arbeit der Neusser Augustinerinnen wissen wir, wo das Geld am besten eingesetzt wird, um möglichst vielen Menschen möglichst viel zu helfen. Vertrauen ist hierbei sehr wichtig: Wir garantieren Ihnen, dass finanzielle Zuwendungen nur dem zuvor abgesprochenen Verwendungszweck zugutekommen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung:

 

Die Spende:

 

Die Stiftung der Neusser Augustinerinnen – Cor unum ist als gemeinnützig anerkannt. Somit besteht die Möglichkeit, Ihre Spenden steuerbegünstigt geltend zu machen.
 
Bei Spenden bis zu 200 Euro reicht als Nachweis gegenüber dem Finanzamt ein Einzahlungsbeleg zusammen mit einem Kontoauszug. Bei Zuwendungen über 200 Euro stellen wir Ihnen automatisch eine Zuwendungsbestätigung aus. Auf Wunsch stellen wir natürlich auch eine Spendenquittung bei geringeren Beträgen aus.

Spendenkonto

Stadtsparkasse Neuss

IBAN DE87305500000080177223
BIC WELA DE DN

 

Beispiel für Verwendung der Spenden:

  • Krankentransportfahrzeug für die Mission in Burundi
  • finanzielle Unterstützung der Aktivitäten des Ambulanten Hospizdienstes Cor unum
  • Durchführung der Augustinus-Foren

Die Zustiftung:

 

Es besteht auch die Möglichkeit, die Arbeit der Stiftung der Neusser Augustinerinnen – Cor unum durch eine Zustiftung zu unterstützen. Zustiftungen sind Vermögenszuwendungen für eine bereits bestehende Stiftung, sie erhöhen den Kapitalstock der Stiftung und werden nicht für die Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet. Das Stiftungskapital wird sicher angelegt. Dies führt zu einer Erhöhung des Stiftungsvermögens, wodurch langfristig höhere Zinserträge und Dividenden erzielt werden können. Diese Erträge werden jährlich ausgeschüttet und für die Umsetzung des Stiftungszeckes eingesetzt. Das Stiftungskapital wird erhalten. Zustiftungen an gemeinnützige Stiftungen können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung.

 

Die Erbschaft:

 

Sie können die Stiftung der Neusser Augustinerinnen – Cor unum in Ihrem Testament als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin (für einen bestimmten Betrag oder Gegenstand) einsetzen.

Wenn Sie eine dieser Möglichkeiten nutzen möchten, um unsere Arbeit zu unterstützen, sprechen Sie uns bitte an.

Nadine Flores

Stiftung der Neusser Augustinerinnen – Cor unum

Augustinusstr. 46

Tel.: 02131 91 68 201

E-Mail: info(at)stiftung-cor-unum.de